"Unsere AGB - nehmen Sie sich Zeit."
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- § 1 Allgemeines - Geltungsbereich
- § 2 Vertragsschluss
- § 3 Preise, Preisänderungen
- § 4 Auftragsausführung / Freigabe durch Auftraggeber
- § 5 Lieferung, Gefahrübergang
- § 6 Periodische Arbeiten
- § 7 Zahlung
- § 8 Eigentumsvorbehalt
- § 9 Gewährleistung
- § 10 Schadenshaftung
- § 11 Verwahren
- § 12 Eigentum, Urheberrecht
- § 13 Handelsbrauch
- § 14 Geheimhaltung
- § 15 Datenschutz
- § 16 Urheberrecht www.hensens.de
- § 17 Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
- § 18 Salvatorische Klausel
- nach oben§1 Allgemeines - Geltungsbereich
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- Die folgenden AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen von Hensens, im folgenden Auftragnehmer genannt.
- Kunden, nachstehend Auftraggeber genannt, müssen eine Rechnungsanschrift in Deutschland vorweisen. Sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sind Kunden i. S. d. Geschäftsbedingungen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
- nach oben§2 Vertragsschluss
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- Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben diesem vorbehalten.
- In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An spezifisch an den Kunden übermittelte Angebote bindet sich der Auftragnehmer 14 Kalendertage. Die Angebote umfassen auch die Preisangaben.
- Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Lehnt der Auftragnehmer die Annahme nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
- Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten gelten nur als verbindlich, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
- Ein Vertrag ist nur dann zustande gekommen, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg an den Kunden gesandt hat. Ein Zustandekommen liegt spätestens jedoch mit Erhalt der Ware vor.
- Offensichtlich gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland oder gegen ethische Grundwerte verstoßende Druck- und Webaufträge werden vom Auftragnehmer nicht bearbeitet. Schadensersatzansprüche, welche möglicherweise aus einer solch begründeten Nichtbearbeitung entstehen, können gegen den Auftragnehmer nicht geltend gemacht werden. Die Beurteilung, ob Druck- oder Webaufträge verfassungswidrig sind oder gegen ethische Grundwerte verstoßen, obliegt dem Auftragnehmer.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
- nach oben§3 Preise, Preisänderungen
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- Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer mit ein, wenn nicht anders gekennzeichnet.
- Die Preise verstehen sich für die Lieferung ab dem Geschäftssitz in Chemnitz (Deutschland). Die Kosten für Verpackung, Versand und sonstige Kosten kommen zum Preis hinzu und umfassen die gesetzliche Umsatzsteuer.
- Nachträglich, d.h. nach Auftragsnahme durch den Auftraggeber, veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg und ähnliches). Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers werden pauschal mit einer Gebühr von € 12,00 (zusätzlich Umsatzsteuer) in Rechnung gestellt, soweit keine anderweitige schriftliche Regelung getroffen wurde.
- Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden separat berechnet.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den gelieferten oder übertragener Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt.
- Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber oder bei Nichtlieferung der Daten bis zum vereinbarten Termin, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 20,00 (zusätzlich Umsatzsteuer) fällig. Liegen die vom Auftragnehmer bereits erbrachten Leistungen über diesem Betrag, so wird auf Grundlage dieser Leistungen abgerechnet.
- nach oben§ 4 Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber
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- Der Auftragnehmer führt alle Aufträge, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind in den in den Auftragsformularen bzw. den online auf http://hensens.de publizierten Webseiten des Auftragnehmers angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Für abweichende Dateiformate kann der Auftragnehmer dem Auftrageber eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, ausser dieses Format ist vom Auftragnehmer schriftlich genehmigt. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.
- Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht von Seiten des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber und nicht dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kopien, der übermittelten Daten anzufertigen.
- nach oben§ 5 Lieferung, Gefahrübergang
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- Bei einem reibungslosen Betriebsablauf können Sie vorbehaltlich den Erhalt der bestellten Waren innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen erwarten. Der Auftragnehmer haftet allerdings nicht für die Einhaltung dieser Liefertermine. Es sei denn, ein solcher Termin wurde dem Kunden in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zugesichert. Fixtermine für die Leistungserbringung sind damit nur gültig, wenn diese vom Auftragnehmer als Fixtermin, Festtermin oder verbindlicher Termin, bestätigt sind. In diesem Fall wird die Ersatzpflicht des Auftragnehmers auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. Eine weitere Ersatzpflicht darüber hinaus wird explizit ausgeschlossen.
- Der Liefertermin gilt generell als eingehalten, wenn das durch den Auftragnehmer beauftragte Transportunternehmen an diesem Tag einen Zustellversuch unternommen hat.
- Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an das entsprechende Transportunternehmen übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Auftragnehmers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
- Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
- Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.
- Für alle Fälle höherer Gewalt verlängert sich die Lieferfrist um die Zeit, in der das Hindernis besteht. Als höhere Gewalt gelten vor allem Streik und Betriebsstörungen - insbesondere Störungen in den Datenleitungen. Erfasst werden allgemein alle Hindernisse, welche nachweislich auf die Lieferung der Ware von wesentlichem Einfluss sind. Dies gilt ferner auch, wenn das Hindernis bei Vertragspartnern bzw. Zulieferfirmen des Auftragnehmers eintritt. Die zuvor dargestellten Umstände sind auch dann nicht vom Auftragnehmer zu vertreten, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzuges eintreten.
- Die jeweilige Rechnung wird in der Regel mit dem Produkt versandt bzw. ausgeliefert.
- Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers.
- nach oben§ 6 Periodische Arbeiten
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- Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
- nach oben§ 7 Zahlung
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- Die genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot zugrunde liegenden Auftragsdaten durch den Auftraggeber unverändert bleiben.
- Auftraggeber, deren Daten sich nach Überprüfung durch das Bundesamt für Finanzen als ungültig oder falsch erweisen, werden per e-Mail an die bei Aufgabe der Bestellung angegebene Adresse hierüber informiert und aufgefordert, innerhalb der ihnen gesetzten Frist die korrekten Daten zur USt.-ID-Nummer zu übermitteln. Nach Ablauf dieser Frist ergeht die Rechnung mit Umsatzsteuerausweis.
- Zusatzkosten wie z.B. für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind den entsprechenden Preislisten zu entnehmen. Sollte keine Angabe vorliegen, so sind die entsprechenden Kosten zu erfragen. Sollte eine Warensendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, auf dessen Wunsch ein weiteres Mal an ihn versandt, so hat er stets die hierfür anfallenden Kosten zu tragen.
- Es stehen 2 Zahlungsarten zur Verfügung:
- 1.Barzahlung bei Auslieferung und Übergabe durch den Auftragnehmer
- 2. Vorkasse
- Der Rechnungsbetrag ist auf das Konto:
Kontonummer: 4554115246
BLZ 870 500 00
Sparkasse Chemnitz
zu überweisen. - Druck und Versand der bestellten Waren erfolgt unmittelbar nach dem Zahlungseingang.
- Im Falle der Nichtannahme der Ware bei Bestellung ohne Vorkasse gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen, der Unternehmer in Höhe von 8%. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und diesem geltend zu machen.
- Für die Aufgabe einer schriftlichen Zahlungserinnerung berechnen wir 20,00 € Mahnkosten. Erfolgt innerhalb von 8 Werktagen nach Zugang dieser keine Zahlung, behält sich der Auftragnehmer vor, den Rechtsweg zu beschreiten.
- Bedarf der Auftrag des Kunden eine Bereitstellung großer Papier- oder Kartonagenmengen, besonderer Materialien bzw. Vorleistungen oder übersteigt der Bestellwert eine Summe von 300,00 € kann hierfür stets eine Vorauszahlung verlangt werden.
- Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung sowie auch sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten sowie die Arbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Kunde trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
- Für vom Auftraggeber per E-Mail oder Datenträger übersandte Druckaufträge berechnet der Auftragnehmer keine Bearbeitungsgebühr. Ausgenommen hiervon sind Daten, welche eine Datengröße von 20 MByte übersteigen. Für jene Daten berechnet der Auftragnehmer eine Gebühr von 20,00 € (netto ohne MwSt.).
- Im Falle einer wirksamen Stornierung des Auftrags hat der Kunde alle bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Produktionskosten, wie z.B. Layouterstellung, Satz, Belichtung oder ähnliches, zu übernehmen.
- nach oben§ 8 Eigentumsvorbehalt
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- Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der Ware vor. Dies gilt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises. Bei Unternehmern gilt dies darüber hinaus bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung.
- Der Unternehmer als Auftraggeber ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt dem Auftragnehmer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. In diesem Falle kann der Auftragnehmer verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
- nach oben§ 9 Gewährleistung
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- Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßichkeit der gelieferten Daten mit den gestellten Daten in jedem Fall zu prüfen.
- Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer innerhalb einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches für den Auftraggeber ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Offensichtliche Transportschäden sind sofort beim Zusteller des beauftragten Transportunternehmens zu reklamieren. Diesbezüglich später gemachte Beanstandungen werden durch den Auftragnehmer nicht akzeptiert.
- Kommt im Falle einer berechtigten Reklamation eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in Betracht, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber eine Gutschrift in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages auszustellen.
- Bei berechtigten Beanstandungen haben Verbraucher die Wahl, ob die Nacherfüllung entweder durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und soweit die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Unternehmern leisten der Auftragnehmer für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl - Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. In jedem Fall bleibt die Nacherfüllung auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Fall verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde jedoch vom Vertrag zurücktreten. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird in jedem Fall ausgeschlossen.
- Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung nachweislich für den Kunden ohne jedwedes Interesse ist.
- Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% der bestellten Ware sind hinzunehmen. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen.
- Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.
- Falls die vom Auftraggeber gestellten Daten nicht den Vorgaben des Auftragnehmers entsprechen, behält sich dieser vor, die Daten so zu modifizieren, dass sie gedruckt werden können. Dies gilt insbesondere für Dateien, die auf RGB-Farben basieren oder CMYK-Farbprofile beinhalten, Dateien mit geringer Auflösung und Dateien (PDFs) mit nicht eingebetteten Schriften. Etwaige Farbabweichungen bzw. Einbußen bei der Qualität des Endproduktes können dann durch den Auftraggeber nicht beanstandet werden. Ein gesamter Farbauftrag von über 300% kann ein negatives Druckergebnis zur Folge haben. In diesem Fall behält sich der Auftragnehmer vor, die Daten in RGB und zurück in CMYK Farben zu wandeln. Dies ist ebenfalls kein Reklamationsgrund.
- Eine Überprüfung der Druckdaten wird jedoch stets nicht Bestandteil des durch den Auftraggeber ausgelösten Auftrages. Der Auftragnehmer ist zu einer solchen Überprüfung nicht verpflichtet. Es sei denn, dieses wurde explizit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart. Für unzureichende Druckergebnisse, welche auf einer fehlerhaft bzw. nicht den Vorgaben des Auftragnehmers entsprechenden Druckdatei basieren, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich nicht.
- Eine Farbabweichung des Druckergebnisses von bis zu 15% des Farbwertes der angelegten Datei liegt aufgrund unseres Systems von Sammeldruckformen im Toleranzbereich und stellt keinen Reklamationsgrund dar.
- nach oben§ 10 Schadenshaftung
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- Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind, vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen, ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer hinsichtlich des Schadens keinen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Dies gilt ebenso auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
- Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, sofern der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt hat. Die Ersatzpflicht ist in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Geschäftsgewinn bzw. entgangene Einsparungen.
- Die vorstehende Freizeichnung gilt ferner nicht für Ersatzansprüche des Bestellers nach dem geltenden Produkthaftungsgesetz.
- nach oben§ 11 Verwahren
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- Für unaufgefordert zugesandte Druck- oder Webvorlagen wie z.B. Datenträger oder ähnliches übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Sie werden nicht verwahrt. Eine Rücksendung der Datenträger erfolgt nicht. Für Druck- oder Webvorlagen, welche nach Vereinbarung zugesandt wurden, gilt selbiges. Nach der Ausführung des Auftrages werden diese entsorgt, es sei denn anderes wurde mit dem Auftraggeber vereinbart.
- nach oben§ 12 Eigentum, Urheberrecht
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- Die Drucksachen und elektronischen Veröffentlichungen werden aufgrund der inhaltlichen Vorgaben des Kunden hergestellt. Aus diesem Grund haftet der Auftraggeber gegenüber dem Auftraggeber dafür, dass er zur Nutzung, Weitergabe und Verbreitung aller übergebenen Daten bzw. zur Verfügung gestellten Vorlagen inkl. Texte und Bildmaterial uneingeschränkt berechtigt ist. Der Auftraggeber haftet ferner dafür, dass durch die Herstellung der von ihm in Auftrag gegebenen Drucksachen keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt werden und ihr Inhalt nicht gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstößt.
- Für vom Auftragnehmer im Kundenauftrag erbrachte Leistungen, wie graphische Entwürfe, Bild- und Textmarken, Layouts und ähnlichem behält sich dieser alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung. Die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere das Recht der weiteren Vervielfältigung werden dem Auftraggeber nicht übertragen. Das Copyright kann jedoch dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies vereinbart worden ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.
- Die durch den Auftragnehmer o.g. erstellten Arbeitsleistungen bleiben also zunächst stets in dessen Eigentum, es sei denn es wurde anderes mit dem Auftraggeber vereinbart. Eine solche Vereinbarung bedarf der Schriftform.
- nach oben§13 Handelsbrauch
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- Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
- nach oben§ 14 Geheimhaltung
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- Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
- nach oben§ 15 Datenschutz
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- Gemäß § 4 Abs. 1 TDDSG ist der Auftragnehmer verpflichtet, Sie als Auftragnehmer bzw. Kunden über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten sowie über sein Widerspruchsrecht zur Verwendung seines anonymisierten Nutzungsprofils ausführlich zu informieren. Gespeicherte Auftragnehmer- bzw. Kundendaten werden vertraulich behandelt und lediglich zur Ausführung Ihrer Bestellung im erforderlichen Umfang an unsere Partnerunternehmen weitergegeben. Ihre Daten werden nicht an andere Unternehmen zum Zwecke der Werbung oder Marktforschung weitergegeben.
- Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die Einwilligung in die Speicherung und zweckgerichtete Verarbeitung seiner Daten kann er jederzeit schriftlich oder durch Übersendung einer E-Mail an druck@hensens.de widerrufen. Dies bedeutet dann eine komplette Löschung seines Profils aus unserer Datenbank.
- nach oben§ 16 Urheberrecht http://hensens.de
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- Alle Nachrichten, Grafiken und das Layout der Webseite des Auftragnehmers (www.hensens.de) dienen ausschließlich der Kundeninformation. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko.
- Alle Daten dieses Angebots stehen unter urheberrechtlichen Schutz. Das Kopieren und der Ausdruck von Daten ist nur zum Zweck einer Bestellung beim Auftragsnehmer gestattet. Jede darüber hinausgehende Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe überschreitet die übliche Nutzung und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar, der strafrechtlich verfolgt wird und zum Schadenersatz verpflichtet.
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- nach oben§ 17 Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
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- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn, die Geltung deutschen Rechts ist aufgrund zwingender Normen ausgeschlossen.
- Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
- nach oben§ 18 Salvatorische Klausel
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- Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung wird dann durch eine solche ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.



